Die Rahmenverträge bieten auch dem Kleingärtner kostengünstige Möglichkeiten, sein Eigentum (Laube) abzusichern und sich und seine Familie gegen die Folgen eines Unfalles (Personenschaden) abzusichern.
Als Neuwertversicherung ist im Paket versichert
das Gebäude
- gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden
- gegen Glasbruchschäden
der Inhalt
- gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Vandalismus- und Sturmschäden
Wichtig! Jeder Gartenfreund sollte genau prüfen, wie hoch er die Gebäude- und Inhaltsversicherung abschließt. Im Schadensfall gibt es sonst Abzüge, wenn eine Unterversicherung besteht.
Neuwert des Gebäudes ist der tatsächliche Wiederaufbauwert der Laube.
Neuwert des Inhaltes (alle Einrichtungsgegenstände der Laube und Gartenbewirtschaftungsgeräte) zum Wiederbeschaffungspreis.
Weitere Hinweise auf den Seiten vom Landesverband (Versicherungstipps)
folgende Dateien können Sie hier öffnen:
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Merkblatt Laubenversicherung ab 01.01.2022
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Laubeninhaltsrechner |
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Merkblatt Unfallversicherung |
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Datenschutzhinweise |
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