Informationen für den Vorstand
Der LSK-Newsletter erscheint unter der Überschrift „Verbandsnachrichten“ und kann kostenfrei bestellt werden. In regelmäßigem Abstand werden Sie immer gut informiert und wissen, worauf Sie im Kleingarten achten müssen, was es Neues im sächsischen Kleingartenwesen, Ihrem Verband und Ihrem Verein gibt.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem LSK-Newsletter direkt in Ihr Postfach. Hier zur Anmeldung
!!! Achtung Gartenfreunde !!! - Gebührenänderung in Görlitz
Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Großen Kreisstadt Görlitz
(Straßenreinigungssatzung – StrRS) in der Fassung der 1. Änderungssatzung, gültig ab 01.01.2022
Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung am 25.11.2021
Veröffentlicht im Amtsblatt 21 / 21.12.2021 -> Beschluss-Nr.: STR/0354/19-24
§ 4 - Gebührensätze
(1) Die Gebührensätze betragen pro Meter Straßenfrontlänge im Jahr
|
neu ab 2022 |
2019 |
2017/18 |
bis 2016 |
in der Reinigungsklasse 1: |
14,44 EUR |
14,30 EUR |
13,92 EUR |
13,83 EUR |
in der Reinigungsklasse 3: |
1,89 EUR |
1,57 EUR |
1,27 EUR |
1,15 EUR |
in der Reinigungsklasse 4: |
1,31 EUR |
1,42 EUR |
1,19 EUR |
1,06 EUR |
in der Reinigungsklasse 5: |
6,56 EUR |
7,93 EUR |
7,86 EUR |
7,59 EUR |
Änderung Grundsteuer am 24.06.2021
Veröffentlicht im Sonderamtsblatt Nr. 5 / 30. Jahrgang am 31.08.2021 -> § 5 (Hebesätze)
Grundsteuer A ⇒ land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Grundsteuer B ⇒ bebauter und unbebauter Grundbesitz (z. B. Einfamilienhaus, Mietwohngrundstück,
Geschäftsgrundstück und gemischt genutztes Grundstück)
Hebesatz:
Grundsteuer A ⇒ 360 v. H.
Grundsteuer B ⇒ 520 v. H.
-------------------------------------------------------
Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten (Stand: 17.03.2017) 
-------------------------------------------------------
Einsatz von Pflanzengiften im Garten
Sehr geehrte Kleingärtner und Kleingärtnerinnen,
es ist wieder soweit – die Gartensaison hat begonnen, alles wächst und gedeiht, und zwar nicht nur Zierblumen, sondern auch die häufig unerwünschten „Unkräuter“. Sie haben sich sicherlich schon Gedanken gemacht, wie Sie diese Kräuter am besten loswerden können. Die „bequemste“, aber auch gleichzeitig gesundheitlich bedenklichste Art dürfte der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln wie Roundup und anderen glyphosathaltigen Produkten sein, die alle Pflanzen bei Besprühen ausnahmslos abtöten.
Dabei sollten Sie aber folgendes bedenken: .... HIER weiter lesen und das Merkblatt zum download